Nutzungsbedingungen
I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im folgenden kurz: ANB) gelten, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wird, für alle Vertragsbeziehungen, die zwischen der advanced business coaching GmbH (im folgenden kurz: abc) und Personen, welche die von abc angebotene Trainingsmethode „T-FIT“ zur Verbesserung der körperlichen Fitness nutzen möchten (im folgenden kurz: Mitglieder), begründet werden.
Änderungen dieser ANB wird abc den Mitgliedern gesondert mitteilen und damit eine vierzehntägige Frist einräumen, binnen welcher die Geltung der geänderten ANB abgelehnt werden kann. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt die geänderte Fassung als rechtswirksam vereinbart.
II. Leistungen der abc
abc bietet den Mitgliedern „T-FIT“ - Training an. Hauptbestandteil des „T-FIT“ - Systems ist HIT-EMS (=High Intensity – Elektro Muskel Stimulation) Training an, es handelt sich dabei um ein spezielles Fitnesstraining, bei welchem die Muskulatur mit Schwachstrom (Niederstromfrequenz) stimuliert wird, Zweck dieses Trainings ist die Aktivierung von Stoffwechsel und Muskelaufbau entsprechend den Erläuterungen unter www.miha-bodytec.com (Dieser link dient zur Information der Mitglieder, abc ist für den Inhalt nicht verantwortlich und hat auch keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen). Der Trainingserfolg setzt die regelmäßige Ausübung des Trainings voraus, daneben ist die richtige Ernährung und ausreichender Schlaf entscheidend. Der Muskelaufbau ist jedoch von der Veranlagung und vom Körperzustand abhängig und bei jedem Menschen individuell; ein bestimmter Trainingserfolg kann daher von abc nicht garantiert werden.
Des weiteren umfasst das „T-FIT“ - System Koordinationstraining, Leistungschecks und Personal Training für die Kräftigung des Körpers.
Mit dem laut Anmeldung gebuchten Leistungspaket erhält das Mitglied die Möglichkeit, wöchentlich eine Trainingseinheit mit persönlichem Coaching in Anspruch zu nehmen, die konkreten Termine (innerhalb der auf www.t-fit.at jeweils ersichtlichen Öffnungszeiten) sind sodann persönlich, telefonisch oder online zu vereinbaren. Abweichendes gilt für das Trainingspaket „Intensiv“, welches zwei Trainings pro Woche beinhaltet.
Vereinbarte Trainingstermine können bis spätestens fünf Stunden vor Trainingsbeginn storniert werden. Eine spätere Stornierung oder das Nichterscheinen zum Training führt dazu, dass die Trainingseinheit als verbraucht gilt, sofern nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung mit abc getroffen wird.
Ebenso behält sich abc vor, vereinbarte Trainingstermine vor Trainingsbeginn abzusagen; die kurzfristige Absage wird jedoch nur aus triftigen Gründen erfolgen (Erkrankung des Coaches, vorübergehende Unbenützbarkeit der Trainingsräume etc.). Trainingseinheiten, die von abc abgesagt werden, können jedenfalls nachgeholt werden; darüber hinaus sind Ansprüche des Mitglieds aufgrund von Absagen seitens abc ausgeschlossen, sofern abc kein grobes Verschulden trifft.
Sofern das Mitglied in einer Kalenderwoche aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung keinen Trainingstermin vereinbaren kann, kann diese Trainingseinheit nachgeholt werden. Beim Nachholen von Trainingseinheiten ist allerdings zu beachten, dass in jeder Kalenderwoche nicht mehr als zwei Trainingseinheiten gebucht werden können (beim Leistungspaket „Intensiv“: maximal drei Trainingseinheiten pro Kalenderwoche). Nach Ende der Vertragslaufzeit können Trainingseinheiten nicht mehr nachgeholt werden; sollten Trainingseinheiten bis dahin nicht verbraucht worden sein, gelten diese als verfallen.
abc stellt dem Mitglied eine „T-FIT“-Membercard aus, die allerdings im Eigentum von abc verbleibt und am Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich zurückzustellen ist. Die Membercard ist nicht übertragbar, bei Verlust hat das Mitglied Kosten in pauschalierter Höhe von 10 € zu ersetzen.
abc stellt dem Mitglied ein Handtuch pro Training leihweise zur Verfügung. Ebenso darf der hauseigene Parkplatz (jeweils für die Dauer einer Trainingseinheit) bis auf Widerruf kostenfrei genutzt werden.
abc behält sich vor, den Standort der Trainingsräume im Umkreis des derzeitigen Standortes von 15km zu verlegen, Ansprüche des Mitglieds entstehen daraus nicht, insbesondere nicht die Berechtigung zur vorzeitigen Vertragsauflösung.
III. Voraussetzungen für „HIT-EMS“
Mitglieder müssen über einen uneingeschränkt funktionstüchtigen Bewegungsapparat verfügen und sich - nach Inanspruchnahme eines Probetrainings - auch psychisch in der Lage fühlen, die Trainingsmethode „HIT-EMS“ zu praktizieren.
Mitglieder müssen ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen, in Zweifelsfällen ist das Alter vom Mitglied durch Vorlage eines Lichtbildausweises nachzuweisen. Weiters ist bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres ein Einkommensnachweis oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Anmeldung anzuschließen.
Das Mitglied darf über keine Kontraindikationen verfügen, das sind medizinische Umstände, die durch „HIT-EMS“ zu gesundheitlichen Problemen führen können wie insbesondere Epilepsie, Herzschrittmacher, Schwangerschaft, schwere Durchblutungsstörungen, Bauchwand- oder Leistenhernie, Tuberkulose, Tumor - Erkrankungen, Arteriosklerose im fortgeschrittenen Stadium, arterielle Durchblutungsstörungen, schwere neurologische Erkrankungen, Diabetes mellitus, fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale Prozesse, Blutungen, starke Blutungsneigungen (Hämophilie), Erkrankungen der Leber.
Sollten Kontraindikationen vorliegen, ist die Teilnahme am „HIT-EMS“ Training nur dann möglich, falls die Bestätigung eines Facharztes vorgelegt wird, mit welcher zweifelsfrei erklärt wird, dass diese Trainingsmethode vom Mitglied gefahrlos praktiziert werden kann.
Mit der Unterfertigung seiner Anmeldung bestätigt das Mitglied das Vorliegen sämtlicher in diesem Punkt III. festgehaltenen Voraussetzungen. Sollten diese Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit wegfallen, hat das Mitglied abc umgehend zu informieren.
Ebenso bestätigt das Mitglied mit jeder Vereinbarung eines Termins für eine Trainingseinheit, dass sämtliche in diesem Punkt III. festgehaltenen Voraussetzungen weiterhin unverändert aufrecht sind, sofern abc nichts anderes mitgeteilt wird.
IV. Pflichten der Mitglieder
Das Mitglied ist verpflichtet, allfällige akute Verletzungen oder Hautverletzungen jeglicher Art (Wunden, Entzündungen, Verbrennungen, Reizungen, Ekzeme usw.) dem betreuendem Personal vor jedem Training unaufgefordert mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, trifft abc für nachteilige Folgen keine Haftung. Diesbezügliche Angaben des Mitglieds müssen vollständig und richtig sein. Ob eine Trainingseinheit im Falle solcher Angaben stattfinden kann, bleibt der Entscheidung des Coaches überlassen.
Beim Training mit dem T-FIT System ist die vorgegebene Wäsche zu tragen. Diese kann direkt bei abc gekauft oder mittels Wäscheservice laut Leistungskatalog für die Dauer jedes Trainings ausgeliehen werden; bei der Anmeldung ist eine diesbezügliche Wahl zu treffen.
Änderungen der Mitgliederdaten sind der advanced business coaching GmbH unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es die daraus entstehenden Aufwendungen (Rückbuchung durch die Bank, Abfrage im zentralen Melderegister, etc.) zu ersetzen. Davon unabhängig gelten Zustellungen an die in der Anmeldung angegebene Anschrift oder e-mail-Adresse weiterhin als dem Mitglied zugegangen, solange die Änderung der Anschrift oder der e-mail-Adresse nicht bekanntgegeben wird.
V. Vertragsdauer, Mitgliedsbeitrag und Kündigung
Die möglichen Leistungspakete entsprechen den Angaben auf dem T-FIT Informationsmaterial und können auch individuell abgeändert werden.
Der Mitgliedschaftsvertrag wird jeweils unbefristet zwischen der abc und dem Mitglied abgeschlossen, wobei sich die Mindestdauer aus dem jeweils im Antrag gebuchten Leistungspaket ergibt. Die Aufkündigung hat schriftlich (empfohlen wird die Übersendung per Einschreiben) unter Einhaltung einer mindestens 30tägigen Kündigungsfrist zu erfolgen und kann frühestens zum Ende der jeweils vereinbarten Mindestdauer erklärt werden. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestdauer aufgekündigt, kann in weiterer Folge jeweils zum Ende jener Zeitdauer, die der ursprünglichen Mindestdauer entspricht, aufgekündigt werden.
Beispiel: Wird ein Vertrag am 1.5.2015 für die Mindestdauer eines Jahres abgeschlossen, kann dieser frühestens zum 30.4.2016 aufgekündigt werden; die Kündigung ist dann schriftlich spätestens am 31.3.2016 zu erklären. Der nächste mögliche Kündigungstermin wäre dann der 30.4.2017 usw.
Das „T-FIT“-Training kann nur vom Mitglied selbst konsumiert werden und darf nur mit Zustimmung der abc auf Dritte übertragen werden.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der Anmeldung bzw. dem dort gewählten Leistungspaket. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010 bzw. des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex. Ausgangspunkt für die Berechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, die Anpassung wird jeweils zum 1.1. eines Kalenderjahres vorgenommen.
Sofern der Mitgliedsbeitrag nicht bereits bei der Anmeldung zu entrichten ist (dies ergibt sich aus dem in der Anmeldung gewählten Leistungspaket), sind alle 2 Wochen im Vorhinein die Kosten für zwei Trainingseinheiten (einschließlich des allfällig gebuchten Wäscheservice) mittels Bankeinzug zu bezahlen; mit der Anmeldung ist ein diesbezüglicher Abbuchungsauftrag zu erteilen. Bezahlt das Mitglied seine Mitgliedsbeiträge nicht rechtzeitig, werden die noch ausstehenden Beträge für die vereinbarte Mindestlaufzeit sofort fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 5% Zinsen p. A. als vereinbart. Die Kosten der Betreibung (Mahnschreiben je 10,00 Euro) und die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bei Bemessung nach dem Rechtsanwaltstarifsgesetz sind vom Mitglied zu bezahlen.
Die abc kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aus wichtigen Gründen vorzeitig auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Verzug der Bezahlungen der Mitgliedsbeiträge trotz erfolgter einmaliger Mahnung
- zumindest grob fahrlässige Beschädigung der Einrichtung oder der Geräte
- Beleidigendes oder unsittliches Verhalten gegenüber dem Betreiber, dessen Mitarbeiter und Angestellten oder anderen Mitgliedern gegenüber, geschäftsschädigende oder störende Betätigungen und Äußerungen eines Mitglieds
- Tätigkeiten eines Mitgliedes, welche Abwerbung anderer Mitglieder bezwecken
VI. Ruhen der Mitgliedschaft
Verletzungen oder Krankheiten, die ohne Unterbrechung nicht länger als ein Monat andauern und für diese Zeit das Konsumieren von Training unzumutbar machen, berechtigen weder zur vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft noch zur Ruhendstellung der Mitgliedschaft.
Legt das Mitglied eine ärztliche Bestätigung vor, aus der sich eine mehr als einmonatige Dauer der Krankheit oder Verletzung oder eine Schwangerschaft ergibt, so ruht die Mitgliedschaft für diese Dauer. Ruhen bedeutet, dass keine Trainings absolviert werden. Für die Dauer des Ruhens muss das Mitglied keine Mitgliedsbeiträge bezahlen. Nach Wegfall der Krankheit bzw. nach Heilung der Verletzung bzw. 4 Monate nach der Geburt ist abc unverzüglich zu informieren, die Mitgliedschaft wird sodann fortgesetzt und die Zeit des Ruhens wird auf die vertragliche Laufzeit bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit nicht angerechnet. Für die Ermittlung des nächstmöglichen Kündigungszeitpunkts ist daher die Dauer des Ruhens der ursprünglich verbliebenen Mindestlaufzeit bei Eintritt des Ruhens hinzuzurechnen.
Beispiel: Bei einem laufenden Vertrag besteht eine Kündigungsmöglichkeit frühestens zum 30.6.2016. Das Mitglied verletzt sich am 17.8.2015 und kann bis zum 6.10.2015 nicht trainieren (51 Tage). In der Zeit vom 17.8.2016 bis 6.10.2016 werden dann keine Zahlungen auf den Mitgliedsbeitrag abgebucht, der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt verschiebt sich aber um 51 Tage, also auf den 20.8.2016. Wenn die Kündigung zum 20.8.2016 ausgesprochen werden soll, endet die dafür laufende Frist wie gewohnt 30 Tage davor, also am 21.7.2016.
VII. Zustimmungserklärung
Mit der Unterzeichnung dieser Nutzungsvereinbarung erteilt das Mitglied seine Zustimmung, dass die von ihm angegebenen Daten von abc elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Diese Zustimmung kann gemäß Datenschutzgesetz jederzeit schriftlich widerrufen werden, was aber eine Einschränkung bei der Nutzung des T-FIT Angebots zur Folge hat. (Terminbuchung, Speicherung der Trainingsdaten,...)
VIII. Haftung
Für Sachschäden beim Training haftet die abc nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag begrenzt.
Das Mitglied ist verpflichtet, das Personal über Vorkommnisse beim Training, die nicht dem üblichen Ablauf entsprechen, sofort zu unterrichten. Unterbleibt eine solche Mitteilung, trifft abc für die nachteiligen Folgen keine Haftung.
abc stellt Garderoben zur Verfügung, haftet aber nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser ANB als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt jene zulässige Regelung, die der Absicht der Vertragsteile möglichst nahe kommt.