Nutzungsbedingungen

1. Leistungsgegenstand
1.1. Die Dauer einer EMS Trainingseinheit beträgt 17 Minuten.
1.2. Ein Abo beinhaltet ein EMS-Training pro Woche. Der Trainingstermin und Trainingsort wird einvernehmlich zwischen Personal Trainer und Klient vereinbart.

2. Entgelt
2.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Abo-Preis) ist jeweils am 1. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig.
2.2. Bei Zahlungsverzug kann der Personal Trainer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen.
2.3. Der Abo-Preis ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Abo-Preis ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

3. Vertragslaufzeit und (vorzeitige) Kündigung
3.1. Im Fall eines Abonnements wird der Mitgliedsvertrag jeweils unbefristet zwischen dem Personal Trainer und dem Klienten abgeschlossen, wobei sich die Mindestdauer jeweils aus dem im Antrag gebuchten Leistungspaket ergibt.
3.2. Die Kündigung hat bei allen Abonnements schriftlich und bis spätestens 2 Wochen vor Vertragsende zu erfolgen und kann frühestens zum Ende der jeweils vereinbarten Mindestdauer erklärt werden.
3.3. Wird das Abo nicht innerhalb der 2 Wochen Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate.
3.4. Eine Ausnahme ist das Abo mit 2 Monaten Mindestdauer, dieses wird bei nicht rechtzeitiger Kündigung um 1 Monat verlängert.
3.5. Der Personal Trainer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn der Klient mit der Bezahlung des monatlichen Abo-preises in Verzug ist und der ausständige Betrag trotz einer Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird.
3.6. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besondere Kündigungsmöglichkeit weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4. Sonstige Leistungen und Kosten
4.1. Der Personal Trainer steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von täglich werktags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr zur Terminkoordination per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Personal Trainers.

5. Verhinderung und Ausfall
5.1. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls gilt die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe als erbracht.
5.2. Im Falle einer zeitgerechten Verständigung wird im Einvernehmen zwischen Personal Trainer und Kunden ein alternativer Termin in derselben Woche vereinbart.
5.3. Kann kein Trainingstermin in dieser Woche gefunden werden, wird dem Kunden ein Ersatztrainingstermin gutschrieben.
5.4. Bei einer Trainingsabsage durch den Personal Trainer wird im Einvernehmen zwischen Personal Trainer und Kunden ein zeitnaher alternativer Termin vereinbart.
5.5. Kann kein zeitnaher Trainingstermin gefunden werden, wird dem Kunden ein Ersatztrainingstermin gutschrieben.
5.6. Ersatztrainingstermine können vom Kunden im Einvernehmen mit dem Personal Trainer während eines aufrechten Abos jederzeit in Anspruch genommen werden.
5.7. Mit Ende eines Abos verfallen sämtliche gutgeschriebene Ersatztrainingstermine.
5.8. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Abspräche mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
5.9. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

6. Zahlungsbestimmungen
6.1. Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: (i) Überweisung (ii) SEPA-Lastschriftverfahren
6.2.Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat der Klient für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle einer vom Klienten verschuldeten Rücklastschrift werden die von der Bank an den Personal Trainer verrechneten Spesen an den Klienten weiterverrechnet.
6.3. Der Klient ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) dem Personal Trainer unverzüglich mitzuteilen.

7. Haftung
7.1. Für vorsätzliche Handlungen oder Personenschäden haftet der Personal Trainer unbeschränkt. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung des Personal Trainers auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, der durch die Verletzung vertragstypischer, wesentlicher Vertragspflichten entsteht. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften die Parteien nicht. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Personal Trainer in keinem Fall für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Geschäft, Wert, Umsatz, Firmenwert oder erwartete Einsparungen.
7.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Personal Trainers.
7.3. Der Personal Trainer haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
7.4. Der Personal Trainer stellt Garderoben zur Verfügung, haftet aber nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld.

8. Sonstige Vereinbarungen
8.1. Der Personal Trainer behält sich eine Änderung der AGBs oder der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich (Textform genügt) via E-Mail mitzuteilen
8.2. Die Trainings- und Gesundheitsbetreuung kann nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.
9.2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
9.3. Diese Bedingungen und alle in ihrer Ausführung geschlossenen Einzelverträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ungeachtet dessen genießt ein Verbraucher auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts, das ohne diese Klausel anwendbar wäre.
9.4. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag oder in seiner Ausführung geschlossenen Einzelgeschäfte entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes am Sitz des Personal Trainers in Wien vereinbart (ausgenommen für Verbraucher, für die der zwingende Gerichtsstand gilt). Erfüllungsort ist Wien.

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